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   BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 64.95   

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BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 64.95 (https://dejure.org/1996,20650)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 4 B 64.95 (https://dejure.org/1996,20650)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 4 B 64.95 (https://dejure.org/1996,20650)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Einhaltung von Abstandsflächen nach dem Bauordnungsrecht - Verwirkung des materiellen nachbarlichen Abwehrrechts - Vorliegen eines Aliud ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.1990 - 4 B 130.90

    Revision - Beschwerde - Bauleitplanung - Städtebauliche Strukturen - Ortsbild -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 64.95
    Auch wenn die bauplanungsrechtlich zu beurteilende Rechtslage eine geschlossene Bauweise für ein viertes und fünftes Obergeschoß - darum geht es hier allein - zugelassen hätte, wäre es eine Frage des landesrechtlichen Bauordnungsrechts geblieben, ob dennoch ein Abstand nach Bauordnungsrecht einzuhalten war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 130.90 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 46; BVerwG, Beschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 4 NB 24.89 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 45 = NVwZ 1990, 361; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. Januar 1970 - BVerwG 4 B 57.69 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 26 = DÖV 70, 350).
  • BVerwG, 22.09.1989 - 4 NB 24.89

    Bauleitplanung - Vorschriften - Landesrecht - Abstandsflächen - Vereinfachtes

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 64.95
    Auch wenn die bauplanungsrechtlich zu beurteilende Rechtslage eine geschlossene Bauweise für ein viertes und fünftes Obergeschoß - darum geht es hier allein - zugelassen hätte, wäre es eine Frage des landesrechtlichen Bauordnungsrechts geblieben, ob dennoch ein Abstand nach Bauordnungsrecht einzuhalten war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 130.90 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 46; BVerwG, Beschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 4 NB 24.89 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 45 = NVwZ 1990, 361; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. Januar 1970 - BVerwG 4 B 57.69 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 26 = DÖV 70, 350).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91

    Wann erlischt eine Baugenehmigung?

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 64.95
    Die nicht ausgenutzte Baugenehmigung gewährleistet ohnedies keinen Bestandsschutz im Sinne der Eigentumsgarantie (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1991 - BVerwG 4 CB 6.91 - Buchholz 406.16 Nr. 55 = NVwZ 1991, 984).
  • BVerwG, 06.01.1970 - IV B 57.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einhaltung der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 64.95
    Auch wenn die bauplanungsrechtlich zu beurteilende Rechtslage eine geschlossene Bauweise für ein viertes und fünftes Obergeschoß - darum geht es hier allein - zugelassen hätte, wäre es eine Frage des landesrechtlichen Bauordnungsrechts geblieben, ob dennoch ein Abstand nach Bauordnungsrecht einzuhalten war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 130.90 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 46; BVerwG, Beschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 4 NB 24.89 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 45 = NVwZ 1990, 361; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. Januar 1970 - BVerwG 4 B 57.69 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 26 = DÖV 70, 350).
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